Schildkröten
Das Heimtier in Pflege
Haltung
Beschaffenheit und Bepflanzung der Freianlage
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Ernährung
Mediterrane Landschildkröten sind Pflanzenfresser
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Winterstarre
Hibernation richtig vorbereiten und durchführen
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Anschaffung

Ratgeber und Hilfe zur Haltung von Griechischen Landschildkröten
(Testudo hermanni boettgeri)
Griechische-Landschildkroeten
Die Mediterrane Landschildkröte als Heimtier

Die Landschildkröte ist ein Wildtier und hat ein Recht darauf, so weit wie möglich ein Leben zu führen, wie es in freier Natur der Fall sein würde. Tierhalter sollten deshalb alles daran setzen, ihren gepanzerten Vierbeinern ein möglichst naturnahes Umfeld zu bieten.

Leider wird sich ein Tier viel zu oft aus einer Laune heraus angeschafft, ohne groß über die damit verbundenen Verpflichtungen nachzudenken. Das Resultat davon sind falsche Unterbringung, falsche Ernährung, falsche Pflege und Versorgung. Viele Erkrankungen sind bei Schildkröten nicht gleich sichtbar und äußern sich meist erst, wenn es schon zu spät ist. Bitte ersparen Sie Ihrer Schildkröte das Schicksal eines langen Todes und informieren Sie sich über eine artgerechte Haltung.

Landschildkröten sind keine Einzelgänger

Landschildkröten sollten idealerweise in einer Gruppe von mindestens zwei oder drei Tieren gehalten werden. Bei einer Gruppe sollten pro Männchen mindestens 2 Weibchen vorhanden sein. Eine Haltung von einem Männchen und einem Weibchen ist auf die Dauer für beide Geschlechter zu stressig! Eine Gruppe von zwei Weibchen ist meistens problemlos.

Hohe Lebenserwartung

Landschildkröten sind durch ihre hohe Lebenserwartung eine Anschaffung für das gesamte Leben, die gut bedacht werden sollte!
Bei artgerechter und naturnaher Haltung und Pflege können sie über 100 Jahre alt werden. Unter Umständen muss deshalb sogar über eine Weitervererbung nachgedacht werden.

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Tier- und Artenschutz (EG-Bescheinigungen)

Wenn Sie eine Landschildkröte kaufen bitte unbedingt darauf achten, dass Sie eine gelbe EG-Bescheinigung und die dazugehörige Fotodokumentation erhalten.

Das sogenannte „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ regelt den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf internationaler Ebene. In Europa gilt die Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97, welche den Handel von geschützten Arten regelt. Alle mediterranen Landschildkröten gehören dem höchsten Schutzstatus (Anhang A) an! Grundsätzlich gilt für alle geschützten Arten, dass die Haltung und jeder Zu- und Abgang der zuständigen Naturschutz-Behörde des jeweiligen Bundeslandes unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden muss. Die in Anhang A gelisteten Arten dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen abgegeben bzw. aufgenommen werden.

Dies ist also notwendig, wenn Sie eine Landschildkröte nachziehen, kaufen, tauschen, erben oder geschenkt bekommen oder sie ein Fundtier nach erfolgloser Besitzersuche in ihre artgerechte Obhut nehmen möchten. Auch Abgänge aller Art (Verkauf, Tausch, Schenkung und Tod) müssen genau wie die Zugänge gemeldet werden!


Zuständige Behörden

Zuständig ist je nach Standort der Tierhaltung die obere Naturschutzbehörde bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen oder Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt

Hintergrund für Fotodokumentation zum Herunterladen. PDF

Kleine Schildkröte kaufen – Züchter Griechische Landschildkröten, Hessen